
Ihre Lohnsteuerhilfe in Passau
Steuererklärung für Arbeitnehmer von den Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe in Passau . Die Lohi hilft, Steuern zu sparen. Jedem Mitglied ganz individuell.
Seit 1971 macht die Lohi-Beratungsstelle in der Drei-Flüsse-Stadt die Steuererklärung für ihre Mitglieder. Die Neuburger Str. 74 ist Anlaufstelle für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre in allen Fragen rund um die Einkommensteuer. Sie finden unsere Beratungsstelle in unmittelbarer Nähe zur Stadtpfarrkirche St. Anton. Die Büroräume sind im 1. Obergeschoss über einen Fahrstuhl barrierefrei zugänglich.
Direkt vor dem Gebäude stehen gekennzeichnete Parkplätze kostenlos zur Verfügung.
Bei Bedarf bietet der Lohnsteuerhilfeverein sogar Beratung in englischer Sprache an (we?ll be glad to advice you in english).
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Mitglieder in allen Fragen zur Einkommensteuer kostenlos, egal wie oft Sie uns brauchen.
Arbeitnehmer-Steuerberatung mit zertifizierter Qualität
Beratungsstellenleiter Ralf Baumkirchner ist zertifiziert nach DIN 77700 und damit geprüft in Fachkunde und Dienstleistungserbringung. Er bietet damit in Passau Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer und mit verbriefter Qualität.
- Hausbesuche bei Menschen mit Bewegungseinschränkung
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
- Wohnsitz Deutschland, Arbeitgeber in Österreich? Wir sind Spezialisten für Grenzgänger
- Wohnsitz Österreich, Arbeitgeber in Deutschland (Grenzpendler) oder Empfänger deutscher Rente? Auch hierfür haben wir Spezialisten.
- Umfangreiche Erfahrung mit fliegendem Personal
- Wartebereich mit Spielecke und Spielzeug für unsere kleinen Besucher
Wir sind mit den Buslinien 1 und 2 über die Haltestelle St. Anton erreichbar.
- Englisch
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag | 08:00-17:00 |
Freitag | 08:00-12:00 |
Termine nach Vereinbarung |
Steuererklärung für Arbeitnehmer
für nur 59 € bis 429 € - sozial gestaffelt, je nach Einkommen.
4,9 von 5 Sternen
basierend auf 141 Bewertungen unserer Mitglieder.
Wir machen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.